So geht dir das Ausfüllen der Steuererklärung «ringer»

Die Steuern sind für die meisten ein leidiges Thema. Geht es dir auch so?
Das Steuergesetz in der Schweiz ist tatsächlich kompliziert und für viele unüberschaulich. In jedem Kanton sind die Abzüge unterschiedlich geregelt. Weiter sehen die Steuererklärungen in jedem Kanton anders aus. Was es uns nicht gerade erleichtert.
Mit diesen Tipps geht dir das Ausfüllen der Steuererklärung «ringer»:
1. - Checkliste – Steuererklärung
Die Unterlagen, die du jedes Jahr für Steuererklärung brauchst, ändern sich nicht allzu stark. In der Regel sind es immer etwa dies selben. Ausser es hat sich bei dir in der Arbeits-, Familien- oder Wohnsituation was verändert.
Erstell dich deshalb eine Liste mit allen Unterlagen, die du im letzten Jahr eingereicht hast und lege diese bei Seite für nächstes Jahr.
Gerne kannst du dir auch meine kostenlose Checkliste Steuererklärung herunterladen.
2. - Belege sortieren und sammeln
Ordnung in der Belegsammlung erleichtert dir das Ausfüllen der Steuererklärung oder falls du die Steuererklärung ausfüllen lässt – brauchst du nur noch die Unterlagen einzureichen.
Sammle die Belege bereits über das Steuerjahr hinweg in separaten Mäppchen oder einem Ordner. Unterteile die Unterlagen in Kategorien die dir die Erfassung der Steuererklärung erleichtern.

3. - Steuererklärung einreichen
Du findest das Einreichen der Steuererklärung eine Belastung? Oder hast du sogar Angst was falsch zu machen?
Das wichtigste ist, dass du eine Steuererklärung einreichst – pünktlich! Sollte dir die Einreichungsfrist 31.03. nicht passen. Dann Beantrage unbedingt eine Frist Verlängerung für die Einreichung deiner Steuererklärung.
Lass es nicht zu einer Einschätzung deiner Situation kommen. Das kommt dich, abgesehen von den vielen unschönen Briefen vom Steueramt, auch meistens teurer zu stehen als wenn du deine Steuererklärung einreichst.
Ändere deine Meinung zur Steuererklärung. Betrachte es als Möglichkeit oder eine gute Chance für dich! Eine Chance möglichst ein geringes steuerbares Einkommen auszuweisen – natürlich auf legalem Weg! – dank deinen gesammelten Belegen und deinen Massnahmen während dem Steuerjahr.
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!
Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965
Bist du startklar für deine Steuererklärung?
Ich wünsche dir jedenfalls ein gutes Gelingen und – DU packst das!
Deine Séverine
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