Vorsorgesystem einfach erklärt

Das 3-Säulen Prinzip der Schweiz klingt ganz einfach - dennoch ist sie für viele Schweizer unübersichtlich - ja sogar ein Buch mit sieben Siegel wird es oft genannt.
Damit du deine Zukunft gestalten kannst ist es wichtig das 3-Säule Prinzip zu verstehen und zu wissen was für Vermögen du in diesen Säulen bereits angespart hast. Nur so hast du die Möglichkeit rechtzeitig für deine Vorsorge zu sparen, damit du den gewünschten Lebensstandard möglichst lange beibehalten kannst
3-Säule System der Schweiz
1. Säule - Alters- und Hinterlassenversicherung
Die staatliche Vorsorge ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung, kurz AHV. Sie soll den Existenzgrundbedarf decken infolge Alter, Tod und Hilflosigkeit.
Die AHV beruht auf dem Umlageverfahren. Das bedeutet: Das Geld, welches die aktiv Versicherten einbezahlen wird direkt den Pensionierten in Rentenform ausbezahlt.
Vorteile: Zinsentwicklung und Teuerung haben keine grossen Einfluss auf die Situation der AHV.
Nachteil: Steigt die Anzahl der Rentenbeziehende im Verhältnis auf die auf die Beitragszahlenden kommt ein Ungleichgewicht zu standen. Weiter spielt die wirtschaftliche Situation eine wichtige Rolle. Eine hohe Arbeitslosigkeit führt zu fehlenden Einnahme und zu möglichen weiteren Defiziten.
Beitragspflicht
Arbeitnehmende ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs
Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs
Leistungen
Ordentliches Rentenalter bei Frauen 64 Jahre und bei Männer 65 Jahre
Die Rente kann aufgeschoben oder vorbezogen werden. Ein Vorbezug führ zu einer Kürzung der Rente von 6.8% pro Vorbezugsjahr. Beim Aufschub der Rente erhält man einen Zuschlag zur Rente.
Minimale volle Altersrente: 1 185 CHF p.M.
Maximale volle Altersrente: 2 370 CHF p.M.
Ehepaarrente: 3 555 CHF p.M.
Kinderrente: 40% der Altersrente
Witwen-/Witwerrente: 80%
Waisenrente: 40%
2. Säule - Berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge oder auch Pensionskasse soll ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard in angemessener Weise weiterführen zu können.
Die Finanzierung der Pensionskasse funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet:
Das du als Versicherter sparst dir aus deinen und den Beiträgen die dein Arbeitgeber für dich einbezahlt ein Pensionskassenvermögen an. Dein gesammeltes Kapital wird dir der Pensionierung in eine Rente umgewandelt oder als Kapitalleistung ausbezahlt.
Beitragspflicht
Arbeitnehmende ab dem 18. Altersjahr für die Risiken Invalidität und Tod
ab dem 25. Altersjahr zusätzlich für das Alterssparen
Nichterwerbstätige Selbständige können sich einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen.
Leistungen
Insofern noch keinen Versicherungsfall eingetreten ist, besteht eine Freizügigkeitsleistung. Diese wird im Falle eines Stellenwechsels auf die neue Vorsorgeinrichtung übertragen oder auf ein Freizügigkeitskonto /-depot überwiesen.
Beim Eintritt des Versicherungsfalls werden folgende Leistungen ausbezahlt (Prozentsätze gemäss BVG Obligatorium):
Altersrente (individuell gemäss Pensionskasse)
Kinderrente zur Altersrente 20%
Ehegattenrente, d.h. Witwen-
Witwerrente 60%
Waisenrente 20%
Invalidenrente
Kinderrente zur Altersrente 20%
Vorteil: Du sparst für dich. Das Rentner- und Versichertenverhältnis hat keinen direkten Einfluss auf dein Pensionskassenkapital.
Nachteil: Die Teuerung, mögliche Erwerbsunterbrüche wie z.B. Familienzeit, tiefe Zinsen, schlechte Börsenjahre, steigende Lebenserwartung führe zu einer kleineren Rente im Alter.

3. Säule - Freie Vorsorge
Die freie Vorsorge sollen zusätzliche individuelle Bedürfnisse gedeckt werden und zur finanziellen Absicherung und zur Unabhängigkeit im Alter beitragen.
Unterschied 3a und 3b
Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge.
Das heisst: Leistungen können -
erst 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden
werden mit Erreichen des ordentlichen AHV Pensionsalter fällig
speziellen Situationen möglich.
Zusätzlich gilt:
Vorsorgesparen ist steuerbegünstigt
Die Höhe der Einzahlung ist begrenzt
Die Säule 3b ist eine freie Vorsorge.
Das heisst:
Leistungen haben keine gesetzlichen Vorschriften zur Vertragsdauer
Die Höhe der Beiträge sind frei
Es besteht kein Steuervorteil
Beitragspflicht - freiwillig
Säule 3a
Die Säule 3a steht allen Personen offen die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen oder Taggelder der Arbeitslosenkasse beziehen.
Säule 3b
Die Säule 3b ist eine freiwillige uns steht allen in der Schweiz lebenden Personen zur Verfügung. Sie dient zur Schliessung von Vorsorgelücken, der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen und der eigenen Absicherung.

Ich empfehle dir aus tiefem Herzen dich mit deiner Vorsorge zu befassen. Damit es nicht zuviel auf einmal ist eine kleine Hilfestütze für das zusammentragen der Dokumente:
Organisiere dir einen aktuellen Pensionskassenausweis wird oftmals auch Versicherungsausweis genannt.
Hast du Freizügigkeitskonto oder ist alles in deiner Pensionskasse?
Besitzt du Säule 3a Konti oder Versicherungen?
Bei Fragen oder Unsicherheiten - melde dich ungeniert!
Ich helfe dir gerne weiter!
Herzlichst deine Séverine
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